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Osteopathiepraxis
Herz und Hand
Nicole Reinhardt
Erstattung Krankenkasse
Osteopathie
Die Behandlungskosten werden von den meisten privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernommen. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen ebenfalls einen Anteil der osteopathischen Behandlungen
unter diesem Link finden Sie die Krankenkassen, die Teilzahlungen erstatten:
bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse darüber ob, und unter welchen Bedingungen eine Erstattung der Behandlungskosten möglich ist.
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